Anfrage vom 11. November 2020

Sehr geehrter Landrat Scherer,

uns haben mehrere Quellen geschrieben, dass sich in Kehl 5 Pflegekräfte,
sowie ein Arzt mit COVID19 infiziert hätten. Weiter wurde uns
mitgeteilt, dass diese sich bei bei der Behandlung an einem Patienten
infiziert hätten, der zuvor nicht auf Corona getestet wurde.

Sind diese Aussagen wahr? Was tun Sie, um die Pflegekräfte vor einer
Infizierung zu schützen? Werden alle Patienten des Ortenau Klinikums
bevor sie operiert werden vorher auf das Virus getestet? Falls nein,
warum nicht? Wie wird von Ihnen sichergestellt, dass Pflegekräfte, die
sich mit COVID19 am Ortenau Klinikum infiziert haben und Folgeschäden
davon tragen, auch als BG-Fall eingestuft werden?

Gibt es interne Anweisungen am Ortenau Klinikum, die Bettwäsche nur noch
bei Verschmutzung zu wechseln? Gibt es eine interne Anweisung am Ortenau
Klinikum, Patient*innen nicht mehr auf Wunsch zu duschen? Gibt es eine
interne Anweisung, dass Angehörige die Essensaufnahme für Patient*innen
durchführen sollen?

Falls ja, sind nicht vor allem die ersten beiden Anweisungen unhygienisch und könnten sogenannte Krankenhauskeimen begünstigen?

Wird das Klinikum noch weitere Sparmaßnahmen einführen und demnächst auch noch den Angehörigen evtl. mitteilen, sie sollen das Essen selber mitbringen, wie es in sogenannten Entwicklungsländern der Fall ist?

Ich bitte um einen Vorzug dieser Fragen, vor meiner anderen Fragen, die ich Ihnen bereits zukommen lies.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab