Antwort vom 25.Januar 2021

Sehr geehrte Frau Schwab,

mit Ihren Anfragen bitten Sie um Auskünfte zur Finanzierung der Agenda 2030, zur Personalsituation, zum Umgang mit der Corona-Pandemie am Ortenau Klinikum und zu den Kunstwerken im Sitzungssaal.

Hierzu lassen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zukommen.

Finanzierung Agenda 2030:

Die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“. Für laufende Betriebskosten sind die Krankenkassen zuständig. Für notwendige Investitionskosten wie bauliche Maßnahmen müssen grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer aufkommen. Allerdings sind die Investitionsmittel, die die Länder zur Verfügung stellen, in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen und die Länder haben sich nach und nach aus der Vollfinanzierung zurückgezogen. Viele Investitionen müssen daher für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs von den Krankenhäusern beziehungsweise ihren Trägern, wie dem Ortenaukreis, selbst getragen werden. In der Regel müssen diese heutzutage rund 50 Prozent der Gesamtkosten im klinischen Bereich als Eigenanteil finanzieren.

Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen in der Informationsbroschüre zur Agenda 2030 vom Dezember 2019. Die Finanzierung wurde bereits mehrfach mit dem zuständigen Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt, die Förderung kann aber erst nach Abschluss der Bauplanungen voraussichtlich Ende 2022 formell beantragt werden.

Corona Pandemie:

Auf Ihre Frage, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ortenau Klinikums an Corona erkrankt sind, können wir Ihnen keine Auskunft geben, da diese Daten ausschließlich mit dem Ziel verwendet werden, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und anschließend umgehend aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden.  Eine Statistik dazu wird nicht geführt. Zudem wären diese Daten nur bedingt aussagekräftig, da eine Infektion sowohl im privaten Umfeld als auch im Klinikum erfolgen kann. Das Ortenau Klinikum kommt jedenfalls seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten nach, um das Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bisher sind erfreulicherweise keine schweren Krankheitsverläufe von erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.

Die Übersicht der Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 können Sie der Statistik auf unserer Website entnehmen. Die Zahl liegt derzeit bei 346 Verstorbenen (Stand 21.01.2021). Eine Auflistung, welche Patienten davon beatmet wurden, gibt es nicht.

Kunstwerk im Sitzungssaal des Landratsamts:

Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, hat der Landkreis lediglich 1.000 Euro an Frau Dr. Scherer für die Nutzungsrechte der Bilder. Dies erfolgt aus rein juristischen Gründen, da im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten einiges zu beachten ist. Mit der eher symbolischen Summe von umgerechnet 167 Euro pro Großdruck ist der Kreis in jedem denkbaren Fall für die Zukunft auch gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Originale rechtlich abgesichert. Beim letzten Projekt mit der Malerfachschule Lahr – die Bilder wurden auch im Sitzungssaal ausgestellt – hat eine Künstlerin im Nachhinein Ansprüche geltend gemacht und eine hohe Rechnung gestellt.

Freundliche Grüße

Julian Siefert