Teil 2. Antwort des Regierungspräsidiums ein Witz

Liste Lebenswerte Ortenau - LiLO
Regierungspräsidium gibt falsche Informationen? 
Auf Kreisrätin Schwabs  Einspruch antwortet das Regierungspräsidium  Freiburg, dass der Ortenaukreis jederzeit seine Kliniken schließen kann. Doch selbst Landrat Scherer sagt, dass es dafür eine Genehmigung des Sozialministeriums braucht.

Die LiLO Kreisrätin Jana Schwab legte beim Regierungspräsidium Einspruch gegen die Umwandlung des Oberkircher Klinikums in ein Gesundheitszentrum ein. Sie forderte das Regierungspräsidium dazu auf, die Entscheidung rückgängig zu machen und führte dafür mehrere Gerichtsentscheidungen sowie Paragraphen und Gesetze an. Wir schrieben schon Teil 1 „Einspruch beim Regierungspräsidium“. Zurückbekommen hat sie vom zuständigen Bereichsleiter Dreier einen Meinungsbeitrag, dass er die Agenda2030 für richtig halte. Dabei behauptete er sogar, dass der Ortenaukreis jederzeit seine Kliniken schließen könne, Oberkirch nur eine Betriebsstelle wäre und die Notfallversorgung auf jeden Fall gesichert sei. In seinem Schreiben sind so viele Fehler und es wurden keine rechtlichen Begründungen aufgeführt, wie er zu seinem Ergebnis kam, dass wir uns fragen, will uns dieser Mann gelinde gesagt veräppeln oder hat er wirklich keine Ahnung?

Der Fisch stinkt unserer Meinung nach vom Kopf und für uns ist klar, auf das grün-schwarze Regierungspräsidium können wir uns nicht verlassen. Denn dieses unterstützt die Agenda des grünen Sozialministers, den Kahlschlag im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben.

Hier könnt ihr die Antwort auf das Schreiben vom Regierungspräsidiums nachlesen:

„Sehr geehrte Frau Regierungspräsidentin Schäfer, sehr geehrter Herr Dreier, vielen Dank für Ihr Schreiben. Leider verkennen Sie in Ihrem Schreiben vom 29.01.2021, die Pflichtaufgaben der Landkreise nach dem Landeskrankenhausgesetz.

  1. Ich darf Sie bitten, mir mitzuteilen, wann im Landeskrankenhausgesetz eine Änderung dahingehend formuliert wurde, dass der Ortenaukreis von den Pflichtaufgaben, siehe § 3 Landeskrankenhausgesetz Baden-Württemberg, zum Betreiben des Krankenhauses Oberkirch entbunden wurde bzw. entbunden werden kann. Sie schreiben, dass das Oberkircher Klinikum aktuell noch betrieben wird. Ich bitte mir mitzuteilen, welcher Chefarzt für die Behandlung der Patienten mit medizinischen Erkrankungen am Standort Oberkirch verantwortlich/zuständig ist. Wie viel Patienten wurden und werden durchschnittlich pro Monat am Standort Oberkirch medizinisch behandelt? Ich bitte mir mitzuteilen, welcher Chefarzt für die Behandlung der Patienten mit chirurgischen Erkrankungen am Standort Oberkirch verantwortlich/zuständig ist. Wie viel Patienten wurden und werden durchschnittlich pro Monat am Standort Oberkirch chirurgisch behandelt? Sie schreiben weiter, die Versorgung der Patienten wäre an den Standorten in Achern, Offenburg und Kehl gewährleistet. Ich hingegen frage mich, woher nehmen Sie diese Sicherheit. Wir befinden uns in einer Pandemie und jederzeit kann eine solche Pandemie wieder auftreten. Laut Zeitungsberichten und Berichten von Pflegepersonal, hat am 24.01.21 das Lahrer Klinikum zum wiederholten Male seine freie Bettenkapazität ausgeschöpft. Patientinnen wurden nach Hause geschickt und bei einem größeren Notfall (Terroranschlag, Autobahnmassencarambolage oder Ähnlichem), hätte laut Pflegekräften auch keine Notfallversorgung mehr stattfinden können. Die Hausärztin Frau Dr. Jane Mündel aus Offenburg hat am 27.01.21 berichtet, dass auch der Standort Offenburg sie gebeten hat, keine weiteren Patientinnen mehr nach Offenburg zu schicken, sondern sie nach Kehl verwiesen. Am 04.02.21 berichteten uns Pflegekräfte, dass die Stationen in Ettenheim komplett geschlossen und Patientinnen verlegt wurden. Patientinnen berichten, dass sie auf OP-Termine mittlerweile über ein Jahr warten müssen. An den Krankenhäusern in Offenburg und Lahr wird aktuell gebaut. Es finden umfangreiche Bauarbeiten statt, Mitarbeiter und Patienten infizieren sich (allein 42 am Lahrer Standort), der Inzidenzwert ist im Ortenaukreis einer der Höchsten in ganz BaWü und Sie schreiben die Patientenversorgung ist gesichert? Kann an den Standorten Ebertplatz in Offenburg und Lahr während umfangreichen Bauarbeiten in einer Pandemie, Patienten sicher behandelt werden? Falls ja bitte ich Sie um eine Darstellung, wie das möglich ist und ob Sie das geprüft haben bzw. wo und wann.

  2. Laut Beschluss der Agenda2030 soll der Standort Achern neu gebaut werden. Haben Sie geprüft, ob es aktuell bauliche und hygienische Bedingungen am Standort Achern überhaupt noch zulassen, dass dort Patientinnen sicher behandelt werden können? Sie müssen prüfen, um einen Beleg erbringen zu können, dass die sichere Patientenversorgung an den Standorten in Achern, Offenburg Ebertplatz und Lahr noch gegeben ist. Wo liegen die Ursachen des hohen Inzidenzwertes? Die Stadt Lahr zum Beispiel behauptet, der hohe Wert der Stadt komme aufgrund der Corona Fälle im Lahrer Klinikum zu Stande (siehe Badische Zeitung vom 02.02 „Aufnahmestopp auf weiteren Stationen – „In den Kliniken in Lahr und Ettenheim gibt es elf neue Covid-19-Fälle – andere Gründe für hohe Inzidenzzahlen sieht die Stadt nicht“) Gleichzeitig finden an den Standorten Lahr und Offenburg hohe Bautätigkeiten statt. Da der OP in Offenburg laut Lohfert und Lohfert große Mängel aufweist, wird dort ein neuer gebaut. Hierdurch kommt es auch zu Kontakten zwischen Beschäftigten der Baufirmen, Patientinnen und Beschäftigten des Ortenau Klinikums. Die Beschäftigten der Baufirmen sind wiederum an anderen Baustellen tätig. Wenn die umfangreichen Bauarbeiten während der Pandemie in Offenburg und Lahr nicht eingestellt werden, dann müssen Sie veranlassen, dass Patienten an den anderen Standorten, hier z. B. Oberkirch sicher behandelt werden können. Alles andere stellt ein zu hohes Risiko für die Patientinnen da. Es kann ebenso nicht sein, dass elektive Eingriffe ständig verschoben werden und somit Patientinnen Nachteile entstehen.

  3. Ihrem Schreiben ist nicht zu entnehmen, wann eine Bedarfsanalyse für den Standort Oberkirch durchgeführt und wann die Bedarfsanalyse der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Ich bitte Sie mir dies noch nachzureichen. Diese müsste es geben, wenn Sie sagen, dass der Ortenaukreis Oberkirch jederzeit schließen könnte. Aktuell sieht der Landesbettenplan nämlich einen Bedarf für den Raum Renchtal / Standort Oberkirch vor. Laut bereits angeführten Gesetzen und richterlichen Entscheidungen, muss erst eine Bedarfsanalyse ein nicht Vorhandensein von Bedarf festgestellt werden, bevor auch nur irgendwie daran gedacht wird, das Oberkircher Klinikum zu schließen und umzuwandeln. Weiter sagt der Beschluss des Kreistags zwar nicht, dass Oberkirch jetzt schon geschlossen wird. Er wird aber geplant und festgeschrieben. Lediglich das Datum der Schließung steht noch nicht fest. Laut dem bereits angeführten Beschluss des VGH Mannheim vom 16.04.2002 ist das aber nicht möglich aus oben genannten Gründen.

  4. Sie sprechen in ihrem schreiben von dem Standort Achern-Oberkirch und dass beide Standorte eigentlich Betriebsstellen sind. Dies weise ich zurück. In § 1 Absatz 2 der Betriebssatzung des Ortenau Klinikums sind die beiden Krankenhäuser als Standorte festgelegt. Laut Gesetz dürfen mehrere Standorte nur dann zu einem Standort zusammengefasst werden, wenn sie maximal 2000 Meter Luftlinie voneinander entfernt sind. Dies ist weder in Achern-Obkirch, Offenburg-Kehl noch in Lahr-Ettenheim gegeben. Lediglich Offenburg Josefs Klinikum sowie Ebertplatz könnten zusammengelegt werden. Zusätzlich gab es bis vor kurzem mindestens eine Doppelvorhaltung, die Notaufnahme. Dies widerspräche dem Betriebsstellengesetz, was Ihre Annahme, es handle sich um 2 Betriebsstellen und einem zusammengefassten Klinikstandort, als falsch darstellt. Bitte erläutern sie mir wie sie unter diesen Voraussetzungen zu der Annahme gelangen, es handele sich um einen gemeinsamen Standort bzw. zwei Betriebsstellen.

  5. Sie schreiben als Klarstellung, dass es dem Ortenaukreis als alleiniger Träger obliege das Krankenhaus zu schließen. Bitte teilen Sie mir mit, wie Sie zu dieser dem BGH und VGH Mannheim gegenteiligen Entscheidung gelangen und wie Sie das rechtlich begründen. Im Artikel der mittelbadischen Presse vom 04.02.21 steht folgendes geschrieben: „Landrat Scherer stellte in seinem Antwortschreiben an den Runden Tisch ebenfalls klar, dass es zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich sei, ein Schließungsdatum, zu nennen, „da es hierzu eines Kreistagsbeschlusses sowie der Zustimmung des Ministeriums bedarf.““ Ich bitte Sie klarzustellen, ob nun der Landrat falsch liegt mit seiner Aussage oder Sie, wenn Sie sagen: „Zur Klarstellung weißen wir noch daraufhin, dass dem Ortenaukreis als Klinikträger die alleinige Entscheidung über einen Weiterbetrieb des Krankenhaus Oberkirch obliegt.“ Bitte begründen Sie mir auch, wieso nicht mit einer Versorgungslücke zu rechnen ist, wenn schon jetzt geplant ist mindestens ca. 240 Betten abzubauen. Bitte bedenken Sie auch, dass mit einem Bettenabbau auch immer ein Abbau von Pflegekräften einhergeht und das Pflegepersonal schon jetzt am Rande des Burnouts ist. Ich bat Sie in meinem Schreiben vom 11.02.2021, um eine rechtliche Prüfung. Bekommen habe ich einen Meinungsbeitrag, ohne rechtliche Begründungen. Ich bitte darum, mir eine rechtliche Begründung nachzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Lese wie es im Teil 3 „Offener Brief an das Regierungspräsidium“ weiter geht.

Den Schriftwechsel des Regierungspräsidiums könnt ihr hier nachlesen: