So kann es nicht weiter gehen!

Das 9-Euro-Ticket bietet viele Möglichkeiten. Doch leider führen Ausfälle und überfüllte Züge dazu, dass der Nahverkehr wieder unattraktiver wird.

Das wollen und können wir ändern! Gemeinsam müssen wir der Politik klar machen, dass es eine Mobilitätswende braucht.

Dafür benötigt es einen gut ausgebauten Nahverkehr mit genügend Waggons, einem Halbstundentakt in jede Stadt und jedes Dorf und leicht erreichbaren Haltestellen. Auch braucht es eine bessere Radinfrastruktur.

Was kannst du tun?

Das Land und der Kreistag hier vor Ort entscheiden darüber, wie oft und wie viele Züge und Busse fahren. Ihnen muss klar gemacht werden: so kann es nicht weitergehen!

Klick auf das untere Tool (dort kannst du automatisch eine Email verschicken) oder schreib selbst eine Mail an diese Adressen: buero.landrat@ortenaukreis.de und volker.heepen@nvbw.de und lass die Politiker vor Ort wissen, wo es Probleme gibt und was getan werden muss.

Gemeinsam erreichen wir die Mobilitätswende!

E-Mail Tool

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Rette dein Krankenhaus!

Unsere stationäre Notfallversorgung ist in Gefahr! Die Kreisräte und die Landesregierung wollen das Kehler und Ettenheimer Krankenhaus schließen. Das, obwohl durch die Corona Pandemie tausende von Menschen gestorben sind, weil Klinikbetten gesperrt und zu wenig Personal vorhanden war.

Und als sei das nicht genug, droht dem neu geplanten Klinikkomplex in Offenburg die Privatisierung. Denn die Baukosten, die wie bei jedem Projekt viel zu niedrig angesetzt wurden, steigen rasant an. Aktuell irren die Politiker planlos umher und wollen unseren Kreis mit wahnwitzigen Projekten noch weiter verschulden. Bezahlen dürfen es wir alle, die Ortenauer Bevölkerung, damit private Konzerne sich die Taschen vollstopfen können.

Aber nicht nur unser Geld steht auf dem Spiel, sondern auch unsere Gesundheit!

Die Linke Liste Ortenau informiert regelmäßig die Bevölkerung über die Schließungspläne. Deshalb will der Kreis nun einen Rechtsformwechsel des Krankenhauses. Damit wären fast alle Sitzungen nur noch geheim und unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Da die Linke Liste Ortenau keine Fraktionsstärke im Kreistag hat, wäre sie ebenfalls von den Sitzungen ausgeschlossen.

Wir fordern:

– Erhalt und Ausbau aller Ortenauer Kliniken mindestens zur stationären Basisnotfallversorgung

– Mehr Personal in den Kliniken

– Mehr Mitspracherecht der Bevölkerung und des Personals

– Keine Rechtsformänderung und keine Privatisierung!

Komm zu unserer Aktionsdemo, wenn dir deine Gesundheit ebenfalls wichtig ist! Informiere dich vor Ort und hilf uns, diesen Diebstahl der Gesundheitsversorgung zu verhindern!

Anfrage 22.Januar 2021

Sehr geehrter Herr Scherer,

da Sie nach 11 Wochen meine Anfragen leider immer noch nicht beantwortet und Sie mir bis heute auch keine plausible Begründung dafür geliefert haben, stattdessen aber lieber das Anfragerecht und somit ein großes Stück Demokratie einschränken wollten, übersende ich Ihnen heute hier meinen nächsten Anfragekatalog.
Ohne die Beantwortung dieser Fragen, kann ich keine ordentliche Kreistagsarbeit machen. Es kann nicht sein, dass die Verwaltung ihr Wissen vor den Kreisrät*innen geheim hält.
Die Kreisrät*innen sind direkt von den Bürger*innen gewählt, um der Verwaltung politische Zielsetzungen vorzugeben und die Umsetzung dieser Vorgaben zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren. 

Wenn allerdings die Verwaltung die Ziele vorgibt und dies auch noch unter Geheimhaltung wichtiger Informationen, müssen wir uns bei solch einem Verhalten nicht wundern, wenn ein Großteil der Bevölkerung nichts mehr auf die Politik hält.
Es stellt sich der Gedanke ein, die da oben machen eh was sie wollen. Also arbeiten wir doch gemeinsam an ein bisschen Transparenz, um den Bürger*innen zu zeigen, dass wir doch noch in einer Demokratie leben,in der sie ein Wörtchen mit zu reden haben. 

Ich beantrage deshalb hiermit die Beantwortung meiner Anfragen vom 04.11.2020 bis zum 05.02.2021 sowie meines jetzigen Fragepakets bis spätestens zum 26.02.2020. Gerne dürfen Sie die Fragen auch nacheinander beantworten.

Besonders die erste Frage liegt mir und meinen Wähler*innen sehr am Herzen, weshalb ich diese noch einmal wiederhole, obwohl ich sie bereits in der ersten Anfrage gestellt habe:

Wie viele Ärzte, Pflegekräfte und sonstiges Klinikpersonal (Auch Reinigungskräfte) haben im Jahr 2020 das Ortenauer Klinikum aufgrund von eigenständiger Kündigung verlassen und wie sind diese auf die einzelnen Standorte verteilt? 
Ich bitte um eine Aufschlüsselung anhand der unterschiedlichen Berufsgruppen.
Wie viele Planstellen sind aktuell bei den Ärzten und bei dem Pflegepersonal an den einzelnen Standorten des Ortenau Klinikums nicht besetzt?

Wie hoch sind derzeit die Zuschüsse vom Land für die laufenden Klinikinvestitionen (Sanierung, Neubau OP, Anbau Lahr etc.) und wie viel sind das in Prozent zu den jeweiligen Gesamtkosten? Bitte listen Sie diese einzeln auf.

Müssen diese Zuschüsse wieder zurück gezahlt werden, wenn die Klinikstandorte/"Betriebsstellen" abgerissen werden 2030? Können diese Kosten teilweise abgeschrieben oder müssen die Kosten voll zurück gezahlt werden?

Wie oft fanden Bettensperrungen in den einzelnen Abteilungen am Ortenau Klinikum im Jahre 2017/2018/2019 und 2020 statt? Bitte nennen Sie auch die Gründe und für wie lange jeweils die Betten gesperrt wurden sowie die Anzahl.

Wurden diese gesperrten Betten auch ans Landessozialministerium gemeldet? Wenn ja, wurden diese als freie Betten oder als gesperrte Betten gemeldet. Inwiefern fließen diese in die Landesstatistik sowie in die vom Ortenau Klinikum 
angegebene Auslastung der Bettenkapazitäten mit ein?


Nach Durchsicht des Geschäftsberichts des Ortenau Klinikums sind mir folgende Fragen entstanden:

Beim Personal werden Sonderdienste als extra Stellen aufgeschlüsselt. Was versteht man unter Sonderdienste und warum stieg die Zahl von 2017 auf 2019 um durchschnittlich 84,11 Vollzeitkräfte?

2017 hat der Materialaufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe noch bei 72.299.912,03€ gelegen. 2018 stieg dieser Betrag um ca. 4 Millionen, um 2019 plötzlich trotz sinkender Patient*innenzahl auf 80.715.843,09€ anzusteigen. 
Wie kommt dieser Mehraufwand von fast 6% pro Jahr zustande? Es gab lediglich eine durchschnittliche Inflation von nicht einmal 2%.

In der Bilanz ist unter Punkt 21. Sonstige betriebliche Aufwendungen mit ca. 32 Millionen € aufgelistet. Können Sie mir bitte mitteilen, was unter sonstige betriebliche Aufwendungen gemeint ist?

Wie viele Reinigungsfachkräfte sind am Ortenau Klinikum bzw. deren Service Gesellschaft angestellt? Warum werden die Reinigungsfachkräfte nicht direkt beim Ortenau Klinikum angestellt?

Warum spricht die Kreisverwaltung immer noch von 1,3 Mrd. Kosten der Agenda2030, wenn Klinikgeschäftsführer Keller und Klaus Muttach (CDU) bei einer Gemeinderatssitzung in Achern bereits von 1,4 Mrd. € Kosten sprachen? 
Ebenfalls veröffentlichte Klaus Muttach im Bürgerblatt von Achern am 03.07.2020, dass die Gesamtkosten der Agenda2030 1,4 Mrd. € betragen werden.

Warum rechnet die Kreisverwaltung nicht auch die derzeitigen Kosten für Investitionen (Abschreibungen) an den Klinikstandorten in Offenburg, Kehl, Ettenheim, Oberkirch und Achern mit in die Agenda2030 Kosten? Sind diese Investitionskosten bis 2030 bereits abgeschrieben? 
Die Gebäude werden spätestens 2030 abgerissen und somit ist die Mindestdauer von 30 Jahren nicht erreicht, was einen Verlust von Investitionskosten nach sich zieht.

Werden die Kosten der Städte Offenburg und Achern für Erschließung der neuen Standorte ebenfalls mit in die Agenda2030 Kosten gerechnet und wie hoch werden diese sein? Falls nein, warum nicht? 
Ich bin der Meinung der Kreistag muss gegenüber der Bevölkerung Transparenz beweisen, um nicht weiter an Legitimation in der Bevölkerung zu verlieren, deshalb sehe ich es als zwingend notwendig, dass die Gesamtkosten für die Klinikschließungen, 
sowie sämtlicher Neubauten und bereits getätigter Investitionen, die nicht mindestens 30 Jahre gehalten werden, der Bevölkerung dargestellt werden.

In der Presse und im Kreistag sprechen Sie von Betriebsstellen. Im Geschäftsbericht ist dann wieder die Rede von Standorten Kehl, Ettenheim, Oberkirch, Offenburg, Lahr, Wolfach, Achern. 
Sind nun alle 8 Kliniken Standorte oder Betriebsstellen? Falls die Kliniken zu Betriebsstellen umgewandelt wurden, können Sie mir dann bitte mitteilen, wann dies der Kreistag beschlossen hat und auf welcher rechtlichen Basis 
dies geschehen ist?

Zur Pandemie sind mir noch folgende Fragen entstanden:

Welche Maßnahmen unternehmen Sie als Landrat sowie der Klinikgeschäftsführer Keller, um den Patient*innenschutz auch in der Corona Pandemie aufrecht zu erhalten? Gibt es regelmäßige Mitarbeiter*innen Schulungen? 
Intensivpflegekräfte benötigen eine 2 Jährige Fachweiterbildung. Aktuell werden Pflegekräfte, die diese Ausbildung nicht haben, an die Intensivstationen herangezogen. Wie gewährleisten Sie hier das Patient*innenwohl?

Wie geht die Kreisverwaltung mit der Mehrbelastung durch das Tragen von
FFP2 Masken bei Klinikmitarbeiter*innen um? Wie wird eine Mehrbelastung des Personals verhindert? Erhalten diese mehr Pausen, um sich vom Tragen der FFP2 Maske erholen zu können?

Zum Thema Pflegekräftemangel  kamen mir ebenfalls noch einige
Nachfragen:

Im Jahre 2003 wurde die Pflegeschule in Kehl geschlossen. Hatte dies Auswirkungen auf die Anzahl der Auszubildenden? Bitte stellen Sie auch dar, wie sich die Zahl bis heute entwickelt hat und was das Ortenau Klinikum tut, 
um die Arbeitsbedingungen für Auszubildende attraktiv zu machen. Wie viele Auszubildenden gaben die Ausbildung als Pflegekraft in den letzten 5 Jahren auf und wie viele beendeten bereits in diesem Jahr vorzeitig ihr Ausbildungsverhältnis?

Man hört immer wieder, dass Auszubildende bereits wie Vollzeitkräfte eingesetzt werden. Können Sie mir bitte mitteilen, was Sie unternehmen, um dies zu verhindern und den Auszubildenden eine fachgerechte Ausbildung zukommen zu lassen?

Zu Beginn der Pandemie hat Christian Keller bzw. das Ortenau Klinikum um Spenden für die Mitarbeiter*innen gebeten. Damit warb man für ein Mitarbeiter*innenfest. Wie viele Spenden sind da mittlerweile zusammengekommen und 
was ist mit den Spenden passiert? Halten Sie ein Mitarbeiter*innenfest wirklich für die Beste Lösung um Dankbarkeit auszudrücken?


Ich freue mich auf Ihre Kooperation und verbleibe mit demokratischen Grüßen

Jana Schwab

Antwort vom 25.Januar 2021

 

Sehr geehrte Frau Schwab,

 

mit Ihren Anfragen bitten Sie um Auskünfte zur Finanzierung der Agenda 2030, zur Personalsituation, zum Umgang mit der Corona-Pandemie am Ortenau Klinikum und zu den Kunstwerken im Sitzungssaal.

Hierzu lassen wir Ihnen die nachfolgenden Informationen zukommen.

 

Finanzierung Agenda 2030:

Die wirtschaftliche Sicherung von Krankenhäusern erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der „dualen Finanzierung“. Für laufende Betriebskosten sind die Krankenkassen zuständig. Für notwendige Investitionskosten wie bauliche Maßnahmen müssen grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer aufkommen. Allerdings sind die Investitionsmittel, die die Länder zur Verfügung stellen, in den vergangenen Jahren immer weiter zurückgegangen und die Länder haben sich nach und nach aus der Vollfinanzierung zurückgezogen. Viele Investitionen müssen daher für die Aufrechterhaltung des Klinikbetriebs von den Krankenhäusern beziehungsweise ihren Trägern, wie dem Ortenaukreis, selbst getragen werden. In der Regel müssen diese heutzutage rund 50 Prozent der Gesamtkosten im klinischen Bereich als Eigenanteil finanzieren.

Wir verweisen hierzu auch auf unsere Erläuterungen in der Informationsbroschüre zur Agenda 2030 vom Dezember 2019. Die Finanzierung wurde bereits mehrfach mit dem zuständigen Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg abgestimmt, die Förderung kann aber erst nach Abschluss der Bauplanungen voraussichtlich Ende 2022 formell beantragt werden.

Corona Pandemie:

Auf Ihre Frage, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ortenau Klinikums an Corona erkrankt sind, können wir Ihnen keine Auskunft geben, da diese Daten ausschließlich mit dem Ziel verwendet werden, die Ausbreitung des Virus zu verhindern und anschließend umgehend aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden.  Eine Statistik dazu wird nicht geführt. Zudem wären diese Daten nur bedingt aussagekräftig, da eine Infektion sowohl im privaten Umfeld als auch im Klinikum erfolgen kann. Das Ortenau Klinikum kommt jedenfalls seiner Fürsorgepflicht gegenüber allen Beschäftigten nach, um das Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten. Bisher sind erfreulicherweise keine schweren Krankheitsverläufe von erkrankten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt.

Die Übersicht der Todesfälle im Zusammenhang mit COVID-19 können Sie der Statistik auf unserer Website entnehmen. Die Zahl liegt derzeit bei 346 Verstorbenen (Stand 21.01.2021). Eine Auflistung, welche Patienten davon beatmet wurden, gibt es nicht.

 

Kunstwerk im Sitzungssaal des Landratsamts:

Wie der Presseberichterstattung zu entnehmen war, hat der Landkreis lediglich 1.000 Euro an Frau Dr. Scherer für die Nutzungsrechte der Bilder. Dies erfolgt aus rein juristischen Gründen, da im Zusammenhang mit den Nutzungsrechten einiges zu beachten ist. Mit der eher symbolischen Summe von umgerechnet 167 Euro pro Großdruck ist der Kreis in jedem denkbaren Fall für die Zukunft auch gegenüber den jeweiligen Eigentümern der Originale rechtlich abgesichert. Beim letzten Projekt mit der Malerfachschule Lahr – die Bilder wurden auch im Sitzungssaal ausgestellt – hat eine Künstlerin im Nachhinein Ansprüche geltend gemacht und eine hohe Rechnung gestellt.

 

Freundliche Grüße

 

Julian Siefert

Anfrage vom 11. November 2020

Sehr geehrter Landrat Scherer,

uns haben mehrere Quellen geschrieben, dass sich in Kehl 5 Pflegekräfte,
sowie ein Arzt mit COVID19 infiziert hätten. Weiter wurde uns
mitgeteilt, dass diese sich bei bei der Behandlung an einem Patienten
infiziert hätten, der zuvor nicht auf Corona getestet wurde.

Sind diese Aussagen wahr? Was tun Sie, um die Pflegekräfte vor einer
Infizierung zu schützen? Werden alle Patienten des Ortenau Klinikums
bevor sie operiert werden vorher auf das Virus getestet? Falls nein,
warum nicht? Wie wird von Ihnen sichergestellt, dass Pflegekräfte, die
sich mit COVID19 am Ortenau Klinikum infiziert haben und Folgeschäden
davon tragen, auch als BG-Fall eingestuft werden?

Gibt es interne Anweisungen am Ortenau Klinikum, die Bettwäsche nur noch
bei Verschmutzung zu wechseln? Gibt es eine interne Anweisung am Ortenau
Klinikum, Patient*innen nicht mehr auf Wunsch zu duschen? Gibt es eine
interne Anweisung, dass Angehörige die Essensaufnahme für Patient*innen
durchführen sollen?

Falls ja, sind nicht vor allem die ersten beiden Anweisungen unhygienisch und könnten sogenannte Krankenhauskeimen begünstigen?

Wird das Klinikum noch weitere Sparmaßnahmen einführen und demnächst auch noch den Angehörigen evtl. mitteilen, sie sollen das Essen selber mitbringen, wie es in sogenannten Entwicklungsländern der Fall ist?

Ich bitte um einen Vorzug dieser Fragen, vor meiner anderen Fragen, die ich Ihnen bereits zukommen lies.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab

Anfrage vom 10.November 2020

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) listet aufgrund
des neuen Krankenhauszukunftsgesetzes auf seiner Seite die
Klinikstandorte auf, welche einen Anspruch auf „Corona-Prämie“ haben.
Hier wird u.a. dem Klinikstandort Achern-Oberkirch 113.167,11€, dem
Standort Lahr-Ettenheim 249.205,54€ sowie dem Standort Offenburg-Kehl
504.207,54€ Prämienvolumen zugeschrieben.

Können Sie mir bitte mitteilen, ob dieses Prämienvolumen den
Klinikbeschäftigten ausgezahlt wurde? Wenn ja welchen? Falls das
Prämienvolumen noch nicht ausgezahlt wurde, können Sie mir bitte
mitteilen, was das Ortenau Klinikum dann mit dem Prämienvolumen vor hat?

Ich bitte diese Frage vor meinen anderen Fragen zu beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab

Anfrage vom 4.November 2020

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

um mir als neue Kreisrätin einen Überblick über die Situation zu
verschaffen, bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Im Agenda2030 Beschluss vom Juli 2018 wurde ein Vorbehalt gemacht, falls
die Finanzierung in Form einer angemessenen Förderung durch das Land
nicht erreicht werden kann. Was versteht die Verwaltung unter angemessen
und tritt dieser Vorbehalt nun ein, wo doch der Ministerpräsident
Kretschmann bekannt gegeben hat keinerlei Zusagen zur Höhe einer
möglichen Förderung geben zu können? Was muss konkret passieren, dass
dieser Vorbehalt eintritt und wann wird geprüft, ob es eine
rechtssichere Finanzierung durch das Land gibt?

Auf welcher rechtlichen Grundlage kann Herr Minister Lucha nur 60 % bei
der Übernahmen der Baukosten zusagen, wenn das Land Baden-Württemberg
laut Gesetz 100 % bezahlen muss ?

Wie viele Überlastungsanzeigen bzw. Gefahrenanzeigen wurden im Jahre
2017, 2018, 2019 und 2020 am Ortenaukreis abgegeben?
Wie viele Überlastungsanzeigen bzw. Gefahrenanzeigen  wurden
zurückgewiesen?

Wie viele Mitarbeiter*innen des Ortenau Klinikums haben bisher im Jahr
2020 gekündigt?
Wie viele davon sind Pflegekräfte?
Wie viele davon sind Ärzt*innen?
Wie viele davon sind Reinigungspersonal?

Wie viele Mitarbeiter*innen des Ortenau Klinikums sind bisher an Corona
erkrankt?

Wie viele Corona Patient*innen sind bisher am Ortenau Klinikum
verstorben? Wie viele davon wurden beatmet?

Wie hoch ist das Gehalt von Christian Keller?

Wie viele von den angeworbenen Kräften von den Philippinen arbeiten noch
beim Ortenau Klinikum?

Über eine zeitnahe Beantwortung würde ich mich sehr freuen.

mit freundlichen Grüßen
Jana Schwab

Anfrage Corona vom 16.1.2022

Sehr geehrter Herr Landrat Scherer,

nach Auswertung der RKI Daten vom 07.01 fällt auf, dass der Ortenaukreis zu den Kreisen gehört, bei denen die Corona Pandemie besonders stark zuschlägt. Ca. 10% der Bevölkerung haben sich mit dem Virus bisher infiziert und 1 Toter kommt auf 62 Infizierte.

Können Sie bzw. das Gesundheitsamt mir bitte sagen, wieso sich im Ortenaukreis mehr Menschen infizieren als z.B. in großen Städten wie in Freiburg (ca. 7%)? Gibt es von Seiten des Gesundheitsamtes Kontaktnachverfolgungen, um zu ermitteln, wo die Hotspots in der Ortenau sind? (Stecken sich die Leute z.B. mehr im privaten Bereich, in Kirchen oder Restaurants an?)
Gibt es von Seiten des Gesundheitsamtes Daten, warum die Todeszahlen in der Ortenau höher als z.B. in Freiburg oder Karlsruhe sind? (1 zu 84 bzw. 1 zu 85) Gibt es von Seiten des Gesundheitsamtes auch Daten über das Alter der mittlerweile fast 700 an und mit COVID-19 Verstorbenen?
Bei meiner letzten Anfrage zum Thema COVID-19 Todeszahlen meinten Sie, dass das Ortenau Klinikum keine Statistik führt, wie viele Menschen im Ortenau Klinikum an COVID-19 starben. Ich hoffe, dass dies mittlerweile nachgeholt wurde und bitte um entsprechende Daten. Um entsprechende Vorsorgemaßnahmen und eine effektive Pandemiebekämpfung gewährleisten zu können, halte ich es für extrem wichtig, solche Daten zu analysieren und zu erheben. Andernfalls werden wir auch im dritten Jahr der Pandemie lediglich auf Sicht fahren und unnötige Tote in Kauf nehmen.
Falls Sie meine Fragen nicht beantworten können bzw. solche Daten nicht sammeln, bitte ich Sie mir mitzuteilen, warum Sie es nicht für nötig halten, diese Daten zu erheben. Können Sie mir bitte auch noch mitteilen, wie der Impfstatus bei Patientinnen des Ortenau Klinikums ermittelt wird? Wird bei jedem Patient der Impfstatus erhoben?
Für die zeitnahe Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich herzlichst im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Jana Schwab

Antwort vom 8.2.2022

Sehr geehrte Frau Schwab,

Ihre Nachricht vom 16. Januar 2022 habe ich erhalten. Das Gesundheitsamt erfüllt in der Pandemiebekämpfung die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, insbesondere die Übermittlung der vorgeschriebenen Meldedaten. Hierbei handelt es sich um die Aufgaben des Landratsamtes als untere Verwaltungsbehörde. Wie Sie bereits wissen, greift in diesem staatlichen Bereich kein Informationsrecht des Kreistags. Dennoch berichte ich – im Interesse einer umfassenden Information der Kreistagsmitglieder – grundsätzlich auch über meine rechtliche Berichtspflicht hinaus über die Aufgaben des Landratsamts in diesem Bereich. Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen im Rahmen des insoweit vertretbaren Aufwands gerne die nachfolgenden Informationen geben: Der Ortenaukreis steht im Hinblick auf die Todeszahlen seit Beginn der Pandemie und bezogen auf 100.000 Einwohner an fünfter Stelle in Baden-Württemberg. Bei Betrachtung der Zahlen ab September 2021 an siebter Stelle. Neben der Relation zur Einwohnerzahl ist zu berücksichtigen, dass der Ortenaukreis im Vergleich zu anderen Landkreisen viele Alten-und Pflegeheime hat (nur vier Kreise haben mehr Einrichtungen), die in der ersten Welle vom Ausbruchsgeschehen besonders betroffen waren. Zudem sind in den Todeszahlen auch viele Menschen berücksichtigt, die mit aber nicht an COVID verstorben sind. Verstirbt z.B. ein Krebspatient und wurde er kurz vor seinem Tod positiv getestet, fällt dieser Fall in die Statistik, selbst wenn keine typischen Corona-Symptome vorhanden waren. Bezüglich der Gesamtzahl der Erkrankten muss bedacht werden, dass ausschließlich positive PCR-Testungen im Meldewesen berücksichtigt werden. Verzichten Personen auf eine Testung oder wird auf diese im Zusammenhang eines Ausbruchs verzichtet, führt dies zu einer Dunkelziffer. Ob diese von Kreis zu Kreis variiert, ist nicht bekannt, weshalb die Vergleiche untereinander nicht verlässlich und zielführend sind, sondern allenfalls einen groben Hinweis geben können. Daten über das Alter der im Ortenaukreis an und mit COVID Verstorbenen sind dem Corona-Fallzahlenbericht auf www.ortenaukreis.de/corona zu entnehmen. Über den Todesort werden weder im Gesundheitsamt noch im Ortenau Klinikum Statistiken geführt. Für eine wissenschaftliche Auswertung wäre eine exakt identische Datenerhebung in beschriebenen Populationen erforderlich. Selbst diese Daten dürften nur verglichen werden, wenn weitere Parameter, wie z.B. die Verteilung der Altersgruppen in der Bevölkerung, der Anteil der Pflegebedürftigen, der Anteil der chronisch Kranken etc. dabei berücksichtigt würden. Dies ist jedoch nicht Aufgabe des Gesundheitsamtes. Das Fall- und Kontaktpersonenmanagement wurde bereits im November 2021 durch das Sozialministerium Baden-Württemberg umgestellt. Die Gesundheitsämter konzentrieren sich seither auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass positiv getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Gesundheitsämtern kontaktiert werden. Dennoch gilt für sie eine entsprechende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird. Das Ortenau Klinikum ist durch das Infektionsschutzgesetz verpflichtet, den Immunstatus der Patienten im Rahmen der Anamnese zu erheben.

Mit freundlichen Grüßen

Frank Scherer Landrat