Jetzt Geld von deiner Bank zurückfordern!

Linke Liste Ortenau - LiLO
Auch von der Bank abgezoggt?

Viele Banken haben in den letzten Jahren ohne eure Zustimmung ihre Bankgebühren erhöht. Hol dir jetzt dein Geld zurück wir helfen dir dabei.

Im April 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Änderungen der Geschäftsbedingungen ohne ausdrückliche Zustimmung unwirksam sind. Für Banken und Sparkassen reichte es demnach nicht aus, die Bedingungen wie z.B. erhöhte Gebühren einfach nur mitzuteilen und den Kund:innen die Möglichkeit zum Widerspruch zu geben. Auch für Banken gilt also, dass die Kund:innen aktiv den neuen Geschäftsbedingungen zustimmen müssen.

Wer erhöhte Kosten in den letzten Jahren ohne Zustimmung (seit dem letzten Kontowechsel) ertragen hat und nun erst von diesem Urteil erfährt, dessen Ansprüche sind nicht verjährt und kann diese Gebühren rückwirkend (Verjährungshöchstfrist 10 Jahre) zurückfordern. Stiftung Warentest bietet dazu auf deren Webseite Mustertexte zum Ausfüllen bei Rückforderungen unbekannter Summe. (Das Dokument könnt ihr hier runterladen oder ihr nehmt unsere Vorlage weiter unten)

Folge des Urteils:
Alle Banken und Sparkassen werben derzeit um Zustimmung zu ihren Geschäftsbedingungen. Wer nicht zustimmt, muss mit Kündigung rechnen, dies ist leider richtig. Dennoch könnt ihr eure zu viel gezahlten Gebühren noch einfordern. Und es lohnt sich! Wir sprechen hier von Summen, im teilweise 3 stelligen Bereich.

ACHTUNG:
Manche Banken/Unternehmen/Volksbanken wollen aber nicht nur die Zustimmung für DIE ZUKUNFT, sondern auch die Genehmigung für DIE VERGANGENHEIT NACHTRÄGLICH, dies ist aber nicht rechtens. Kund:innen sollten Änderungen der Geschäftsbedingungen NUR FÜR DIE ZUKUNFT zustimmen. (Dies geht auch mit einem selbst geschriebenen Dokument, welches bei der Bank eingereicht wird.)
Manche Banken verweigern die Rückerstattung, spielen auf Zeit oder zahlen nur für die letzten drei Jahre. Deshalb hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Musterklagen gegen die Berliner und KölnBonner Sparkasse eingereicht, um die Geldinstitute zu zwingen, die berechtigten Forderungen der Kund:innen zu erfüllen.

Unsere Erfahrung:
Auch Freund:innen von uns haben wegen dem Urteil den ausgefüllten Mustertext von Stiftung Warentest ihren Banken der Ortenau vorgelegt und bekamen nach zehn Tagen auch die zu viel gezahlten Gebühren erstattet.

Unser Tipp:
Füllt den Mustertext der Stiftung Warentest aus und gebt dies eurer Bank.
Lasst euch nicht abschrecken, falls sich die Banken keiner Schuld bewusst sind. Hartnäckigkeit lohnt sich!

Unsere Vorlage:

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie bereits wissen, hat der BGH am 27.04.2021, (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) geurteilt, dass eine Änderung der Geschäftsbedingungen mein aktives Zustimmen erfordert.

Um prüfen zu können, wie viel meiner Zahlungen an Sie auf nach dem BGH-Urteil unwirksame Gebührenerhöhungen entfallen, mache ich hiermit von meinem Recht auf eine Entgeltaufstellung nach § 10 Satz 1 des Gesetzes über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontengesetz – ZKG) Gebrauch.
Bitte listen Sie mir deshalb auf, wie oft Sie seit meiner letzten aktiven Zustimmung Ihrer Geschäftsbedingungen die Gebühren erhöht haben und teilen Sie mir mit, welche Erstattungen ich deshalb von Ihnen erwarten kann.

Ich bitte Sie auch darum, nicht auf die 3 Jahresfrist unter Berufung auf das BGH Urteil zum Thema Energieversorger zu beharren. Falls Sie dies aber dennoch tun, weise ich Sie darauf hin, dass bei Energieversorgungsverträgen Anbieter die Energie selbst zu stark schwankenden Preisen beschaffen müssen und die Kunden dies wissen. Bei Kontoverträgen dagegen geht es lediglich um Entgelte für Dienstleistungen und es besteht kein Anlass dafür, die Herausgabe der zu viel gezahlten Entgelte durch eine ergänzende Vertragsauslegung zu beschränken. So hatte es der XI. Senat des Bundesgerichtshofs auch bereits im Streit um Kreditbearbeitungsentgelte gesehen, obwohl dort Verbraucher dadurch im Ergebnis besser standen, als sie das angesichts unter Berücksichtigung der unwirksamen laufzeitunabhängigen Entgelte angegebenen Effektivzinssätze bei Vertragsschluss erwarten durften (Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen: XI ZR 170/13, Rz. 105 ff.).

Bitte listen Sie mir deshalb die Gebührenerhöhungen für die letzten 10 Jahre auf, sofern Sie mir keinen Beleg über eine aktive Zustimmung, zu einem näherliegenden Zeitraum, liefern können.

Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Schreibens.

Mit freundlichen Grüßen