Die Mitglieder Preuschoff, Hinzmann und Matz, legten hierfür Anfang Juli Einspruch beim Verwaltungsgericht Freiburg ein. Hinzmann meint dazu: „Nachdem wir uns die letzten Jahre auf der Straße mit Demonstrationen, Infoständen und Veranstaltungen, sowie zahlreichen Broschüren für unser Konzept einer guten wohnortnahen Gesundheitsversorgung stark gemacht haben, sehen wir es nun als notwendig an, auch auf der rechtlichen Ebene den Kampf für den Erhalt aller Klinikstandorte aufzunehmen. Aus diesem Grund haben wir Einspruch, gegen den in unseren Augen rechtswidrigen Beschluss zur „Agenda2030“, der die Schließung vieler wichtiger Krankenhausstandorte vorsieht, eingelegt.“
Die Kläger haben hierfür mehrere rechtliche Bedenken vorgelegt. Hauptpunkt ist vor allem, dass der Kreistag nicht befugt ist, Krankenhausstandorte zu schließen. Ein weiterer Punkt spricht an, dass bestehende Bundesgesetze (insbesondere zur Notfallversorgung) nicht Bestandteil des Gutachtens waren, welches als Entscheidungsgrundlage des Kreistags diente. Des weiteren äußern die Aktivisten ihre Missbilligung gegenüber der Klinikgeschäftsführung. Diese versuche geltendes Recht dahingehend zu umgehen, dass Klinikstandorte in Betriebsstellen umgewandelt werden sollen. Das wirft die Frage auf, ob die Kreisräte darüber informiert sind oder lediglich eine Absprache im Ältestenrat getroffen wurde.