Leserbrief zur Schwimmbadaffäre

Das Arbeitsrecht soll ausgetrikst werden!

Eben konnten wir noch einen Film über Offenburg sehen. Ein Bild ohne Fehl und Tadel. Eine Oberfläche wie bei einem frisch lackierten Gebrauchtwagen. Jedoch ein erfahrener KFZ-Mechaniker kennt die Stellen, wo unter dem Lack der Rost lauert.

Eine Schwachstelle offenbart sich gleich nach dem Zeitungsbericht über den Filmstart zu „Offenburg liebt Dich!“. Und da wird sichtbar, wen Offenburg nicht liebt: z.B. das Arbeitsrecht.

Als altgedientem und kampferprobtem Gewerkschafter stellen sich mir alle Haare zu Berge, wenn (es ist nicht zu toppen) gleich nach diesem liebevollen Wochenende in beiden Tageszeitungen Pläne offenbart werden, wie das Arbeitsrecht ausgehebelt werden soll.

Dem Arbeitsgericht wird klar gemacht, dass es hier keine Chance bekommt.

Jetzt mal von vorne: Da bekommt ein Mann, nach einem lebhaften Vorleben, eine leitende Stelle im neuen Schwimmbad. Er bekommt sie ohne Ausschreibung, weil bei einer 50%-Stelle keine Ausschreibung notwendig sei. Es würde sich dafür niemand bewerben. Also ist dieser Mann alternativlos und genau der Richtige.

Dass dies nur vorgeschoben war, sieht man jetzt bei dem neuen Plan, abgestimmt mit den TBO, nachdem diese Stelle auf 100 % aufgestockt werden soll. Das Ziel ist laut Kienzler, „Ludin soll indes keinen Fuß mehr in die Freizeitbadtür bekommen“.

Jetzt wäre Gelegenheit für eine Ausschreibung. Diese wäre jedoch vermutlich sinnlos, da die bisherige Behandlung des Arbeitsrechts im Falle Ludin jeden Bewerber abschrecken muss.

Der Aufsichtsrat hatte schon einmal die Chance, diese Geschichte auf gerade Bahnen zu lenken. Es wäre möglich gewesen, das Arbeitsverhältnis von Herrn Kienzler nach der Probezeit ordnungsgemäß zu beenden und dann die Stelle auszuschreiben.

Das tat der Aufsichtsrat jedoch nicht. Abgesehen davon, wer in der Spitze unserer glänzenden Stadt so großen Wert auf die genannte Person legt, sitzen im Aufsichtsrat zwei Vertreter einer Partei, die einst gegründet wurde, die Rechte von Arbeitnehmern zu erkämpfen und zu verteidigen. Wäre es nicht jetzt Gelegenheit für eine gründliche Gewissensprüfung? Bevor man diese Partei endgültig den Hasen gibt?

Ich war 50 Jahre aktiv in Sachen Vertretung der Arbeitnehmer. So wie hier vor einer Urteilsverkündung die Verhältnisse hingebogen werden, damit kein Urteil eine Chance hat Wirklichkeit zu werden, das habe ich selten erlebt.

Allen Arbeitnehmern der Stadt kann man bei diesem Rechtsempfinden nur raten:

Organisiert Euch, damit Ihr Euch notfalls wehren könnt.

Auch Frau Ludin hat sicher nie mit einer solchen Situation gerechnet. Sie weiß bis heute nicht, was man an ihrer Arbeit auszusetzen hat.