Ortenau Klinikum zieht Hausverbot zurück

Linke Liste Ortenau - LiLO
Hausverbot rechtswidrig! Druck wirkt!

Die Linke Liste Ortenau ist erfreut darüber, dass das Hausverbot gegen drei ihrer Aktivisten vom Ortenau Klinikum wieder zurückgezogen wurde. Dieses wurde ihnen im Februar rechtswidrig erteilt, nachdem am Ortenau Klinikum mehrere Plakate und Transparente zum Pflegenotstand aufgetaucht sind. Der Vorwurf des Ortenau Klinikums lautete, dass diese Plakate ohne Genehmigung von den Aktivisten aufgehängt wurden. Laut dem Bündnis belegte das Ortenau Klinikum aber weder, dass die schon Tage zuvor aufgehängten Plakate von den Aktivisten aufgehangen wurden, noch, dass dies gegen irgendwelche Gesetze verstoße. Vielmehr werfen die aktiven Gewerkschafter dem Ortenau Klinikum vor, durch die Personalienfeststellung und das Hausverbot die gewerkschaftliche Arbeit sowie die Versammlungsfreiheit behindert und eingeschränkt zu haben. So wollten nach eigenen Aussagen die drei Mitglieder lediglich am Ebertplatz mit Klinikmitarbeitern und Patienten ins Gespräch kommen, um den Widerstand gegen die zunehmend katastrophalen Arbeitsbedingungen zu organisieren.

Es ist nicht die erste Repressionsmaßnahme des Ortenau Klinikums gegen Aktivisten, welche gnadenlos scheitert, so Bündnissprecher Hinzmann. Er erinnert an die versuchte Anzeige gegen den ehemaligen Linken Kreisrat Fritz Preuschoff, das versuchte Versammlungsverbot in Lahr sowie die Anzeige gegen Hinzmann aufgrund eines Facebookposts.

Während das Ortenau Klinikum als Eigenbetrieb des Ortenaukreises über Millionen von Steuergelder verfügt, um Kritiker mundtot zu machen, besitzen die Aktivisten nur ihr eigenes Einkommen, so das Bündnis. Deshalb verurteile man die Taktik des Ortenau Kreises ohne Rechtsgrundlage zu versuchen, Grundrechte einzuschränken. Gleicher Meinung sei man auch bei den Klinikschließungen. Um die entstandenen Kosten wieder reinzuholen, werden man ein Kostenfeststellungsverfahren gegen das Ortenau Klinikum beantragen. Auch will das Bündnis den ihrer Meinung nach begangenen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, beim Datenschutzbeauftragten monieren.