Schlagwort: Anstalt des öffentlichen Rechts

Pressemitteilung zum Betrauungsakt des Ortenau Klinikums

Nachdem es in den letzten Monaten eher ruhig war um die Klinikdebatte meldet sich die Linke Liste Ortenau in einer Pressemitteilung zu dieser wieder zu Wort. Dabei kritisiert sie, dass der Landrat auch nach 3 Monaten immer noch keinen Bescheid für den Widerspruch gegen den Betrauungsakt des Ortenau Klinikums ausgestellt hat. Im Dezember hatte Herr Scherer dem Kreistag einen neuen Betrauungsakt zur Abstimmung vorgelegt, welcher mit großer Mehrheit verabschiedet wurde. Dies war nötig, da das Ortenau Klinikum zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt wurde.

Doch schon kurz darauf legten mehrere Mitglieder der LiLO Widerspruch gegen den Betrauungsakt ein. Ihrer Meinung nach hinkt der nun geplante öffentliche Auftrag (Betrauungsakt) an das Ortenau Klinikum hinter den bundesgesetzlichen Standards her. Zum Beispiel moniert die parteiunabhängige Liste, dass §1 Abs. 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes des Bundes keine Anwendung im Betrauungsakt finden soll, wenn es nach dem Willen des Landrats gehe. Doch gerade dieser Abschnitt sei für die Patientenrechte enorm wichtig, so der ehemalige Kreisrat und Krankenpfleger in Rente Fritz Preuschoff. Es sei nämlich ein großer Unterschied, ob das Ortenau Klinikum nur eine bedarfsgerechte Versorgung stelle oder eine qualitativ hochwertige patienten- und bedarfsgerechte Versorgung.

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Rechtsformänderung am Ortenau Klinikum

Linke Liste Ortenau - LiLO
Kreistag schränkt Mitbestimmung weiter ein!

Am Dienstag vor zwei Wochen, hat der Ausschuss für Gesundheit und Kliniken den nächsten Schritt zur Rechtsformänderung auf den Weg gebracht. Dagegen gestimmt hat lediglich die LiLO Kreisrätin Jana Schwab. Während die Grüne Maren Seifert sich noch enthalten hat, haben die restlichen Kreisräte alle für die Einschränkung der demokratischen Mitbestimmung gestimmt. Leider hat die Presse es nicht für nötig erachtet, zu erwähnen, wer dagegen gestimmt hat.

Man muss sich schon fragen, von was für Menschen wir im Kreistag vertreten werden, wenn das Hauptargument lautet, dass weniger Transparenz mehr Effizienz und Wettbewerbschancen am Ortenau Klinikum bedeute. Explizit wurde genannt, dass lange öffentliche Debatten die Wettbewerbsfähigkeit einschränken würden.

Günter Geng (AfD), der ziemlich oft im Kreistag einschläft, beteuert sogar, dass mit dem Rechtsformwechsel eine Privatisierung des Krankenhauses abgewendet werde. Landrat Scherer setzt noch einen drauf, indem er behauptet, mit dem jetzigen Modell könnte man das Personal gar nicht wirklich anhören. Dabei unterschlägt er, dass auch jetzt bereits das Personal im Kreistag als sachkundige Bürger einbestellt werden könnten. Das Gerede von mehr Demokratie, weil der Personalrat als ständiger Vertreter (ohne Stimmrecht) im zukünftigen Ausschuss sitze, ist also Augenwischerei.

Was bedeutet der Rechtsformwechsel aber dann für uns als Patienten, als Bürger oder für die einzige Opposition gegen die Klinikschließungen (Linke Liste Ortenau)?

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Aktionsdemo für eine gute Ortenauer Gesundheitsversorgung

Linke Liste Ortenau - LiLO
Es reicht! Aktionsdemo

Schluss mit:
- Kürzungen am Krankenhaus
- Demokratieabbau
- Verfolgung von Kritikern

Wo bleibt die Kontrolle über unsere Steuergelder, die dieser Tage massenweise aus dem Fenster geschmissen werden? Während ein Krankenhaus nach dem Anderen schließt, wir viel zu wenig Personal in den Kliniken haben und Reinigungskräften viel zu wenig bezahlt wird, schmeißen die Politiker:innen das Geld für die sogenannte Agenda2030 (Ortenauer Klinikschließungen), Maskendeals oder unkontrollierte Testzentren aus dem Fenster. Am Ende ist klar, wir müssen dafür gerade stehen.

Hier in der Ortenau will die Kreisverwaltung die Kontrolle noch intransparenter als bisher gestalten. Das Ortenau Klinikum soll vom Eigenbetrieb in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Das bedeutet, der neu gegründete Verwaltungsrat würde grundsätzlich nur noch unter Ausschluss der Öffentlichkeit tagen. Ein Kontrolle durch die Bevölkerung, wie es aktuell teilweise möglich ist, indem man zu den Sitzungen geht, ist nicht mehr möglich. Auch stehen die Kreisräte im Verwaltungsrat unter Schweigepflicht. Informationen dürfen nur dann rausgegeben werden, wenn die Mehrheit des Verwaltungsrates dafür ist.

Doch damit ist nicht nur der Privatisierung Tür und Tor geöffnet, sondern auch einer massiven Verschwendung von Steuergeldern. Bis jetzt hat uns das Landratsamt immer noch nicht erklärt, wie die 6 Millionen € Kostensteigerung (von 16 auf 22 Mio.€) im Bereich bezogene Leistungen (externe Berater:innen usw.) zustande kommt. Der Verwaltungsrat könnte dann ohne Kontrolle munter weitere Berater:innenverträge abschließen und teure Direktor:innen oder Chefärzt:innen einstellen.

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