
Vor einigen Wochen legte der gemeinsame Bundesausschuss eine Mindestoperationsmenge für Kliniken fest. Für Brustkrebsoperationen muss eine Klinik mindestens 100 und für Lungenkrebs 75 Operationen im Jahr durchführen, damit sie diese Behandlungen auch von der Krankenkasse erstattet bekommt.
Zunächst einmal sollte aber erwähnt werden, dass der gemeinsame Bundesausschuss (GBA) kein demokratisch gewähltes Gremium ist. Er besteht aus Vertretern der Krankenkassen, der Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Vereinigungen (Zahnärzte + Ärzte). Der Großteil hat also ein Interesse daran, dass Kliniken zentralisiert werden, um Kosten zu senken. Dieser Bundesausschuss beschließt also ohne demokratische Kontrolle u.a. Regeln für Kliniken, die sich auf die gesamte Gesundheitsversorgung der deutschen Bevölkerung auswirken.
Soweit, so undemokratisch. Nun können Mindestoperationsmengen aus Sicht der Qualitätssicherung durchaus Sinn machen. Denn wer eine Operation routiniert durchführt, macht in der Regel auch weniger Fehler. Doch laut mehreren Kliniken ist der nun angesetzte Wert von 100 bzw. 75 Fällen im Jahr viel zu hoch angesetzt.
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